Entwicklung, nachhaltige

(Nachhaltigkeit)

Eine Entwicklung, welche die heutigen Bedürfnisse zu decken vermag, ohne für künftige Generationen die Möglichkeit zu schmälern, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken (Brundtland-Kommission 1987).

Diese Basisdefinition wurde weiterentwickelt. Die Agenda 2030, die seit 2016 in Kraft ist, stellt den aktuellen globalen Referenzrahmen für nachhaltige Entwicklung dar, der universell anwendbar ist. Sie umfasst 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs).

In der Schweiz wird die nachhaltige Entwicklung in Artikel 2 der Bundesverfassung (Zweck) zum Verfassungsziel erklärt und in Artikel 73 (Nachhaltige Entwicklung) werden Bund und Kantone aufgefordert, "auf ein dauerhaftes Gleichgewicht zwischen der Natur, insbesondere ihrer Erneuerungsfähigkeit, und ihrer Beanspruchung durch den Menschen hinzuwirken".

Der Bundesrat versteht die nachhaltige Entwicklung wie folgt:

  • Eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht die Befriedigung der Grundbedürfnisse aller Menschen und sichert eine gute Lebensqualität überall auf der Welt, heute und in Zukunft.
  • Sie berücksichtigt die drei Dimensionen - ökologische Verantwortung, gesellschaftliche Solidarität und wirtschaftliche Effizienz - gleichmässig, ausgewogen und integriert und trägt dabei den begrenzten Kapazitäten der globalen Ökosysteme Rechnung.

Die Nachhaltigkeitsverordnung (SR 919.118) regelt die Beurteilung der Agrarpolitik und der Leistungen der Landwirtschaft unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit. Die Beurteilung betrifft die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Agrarpolitik und der Leistungen der Landwirtschaft.

Letzte Aktualisierung: 2022
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